Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbeziehung zwischen Fritz' & Richards Hausmeisterservice Bremen - Berlin, Richard; Klinge, Fritz; GbR (im Folgenden: "Dienstleister") und dem Auftraggeber basiert ausschließlich auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder einer Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB als alleinige Grundlage für die Erbringung der vereinbarten Leistungen an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Unsere Dienstleistungsangebote sind unverbindlich; eine verbindliche Annahme erfolgt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten auch auf eventuelle Rechtsnachfolger, beispielsweise im Falle einer Vermietung oder Verpachtung, zu übertragen.


2. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

Die Laufzeit dieses Vertrags sowie die Bedingungen für die Kündigung orientieren sich an den entsprechenden Regelungen, die im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt sind. Darüber hinaus bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus triftigem Grund hiervon unberührt. Mit Vertragsabschluss verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich darauf, vom Dienstleister Schadensersatz für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu fordern.


3. Einweisung und Übergabe

Bevor der Auftragnehmer seine Dienstleistungen auf dem Anwesen des Auftraggebers beginnt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Team des Auftragnehmers in die technischen Anlagen und die gesamte Infrastruktur des betreffenden Objekts einzuweisen. Dies schließt eine detaillierte Unterweisung über eventuelle Sicherheitsrisiken und die Übergabe aller notwendigen Schlüssel und Zugangscodes ein. Ebenso ist der Auftraggeber angehalten, alle relevanten Informationen und Dokumentationen bezüglich der technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um einen sicheren und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Beteiligten und der Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistungen.

4. Umfang der Dienstleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Dienstleistungsvertrag oder der entsprechenden Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen mit größter Sorgfalt und Professionalität zu erbringen. Änderungen an den vereinbarten Leistungen sind nur dann gestattet, wenn sie den vertraglich festgelegten Umfang und Qualitätsstandard der Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Um eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an die Bedürfnisse des Auftraggebers zu gewährleisten, wird der Auftragnehmer regelmäßige Abstimmungen mit dem Auftraggeber durchführen, um etwaige notwendige Anpassungen der Dienstleistung detailgenau und im Einklang mit den beiderseitigen Interessen vorzunehmen.

5. Leistungsumfang und Ausführung

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen beschränken sich ausschließlich auf die im Dienstleistungsverzeichnis aufgeführten Tätigkeiten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Einrichtungen. Innerhalb des Bereichs der technischen Betreuung führt der Auftragnehmer kleinere Reparaturen an diesen Gemeinschaftseinrichtungen durch, vorausgesetzt, der Arbeitsaufwand überschreitet nicht 30 Minuten pro Maßnahme, sofern nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde und diese Leistung explizit im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurde. Kosten für Materialien und Ersatzteile, die zur Behebung von Mängeln erforderlich sind, werden dem Auftraggeber separat berechnet. Regelmäßige, im Voraus vereinbarte Dienstleistungen werden ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen, d.h. von Montag bis Freitag, durchgeführt.

6. Meldung und Behebung von Schäden und Mängeln

Wird der Auftragnehmer während seiner haustechnischen Betreuung auf Schäden oder Mängel am Objekt aufmerksam, informiert er den Auftraggeber unverzüglich darüber. Bei kritischen Situationen wie Heizungsausfällen, Wasserrohrbrüchen, Lifteinschlüssen oder Stromunterbrechungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Notdienst zu veranlassen, sofern dieser Service im Vertrag vereinbart wurde. Der Auftragnehmer hat zudem das Recht und die Pflicht, erforderliche Sofortmaßnahmen zur Schadensbehebung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Auftraggebers einzuleiten – auch ohne dessen vorherige Zustimmung. Nach der Schadensbehebung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen. Bei Bedarf größerer Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten erstellt der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag und führt die Arbeiten nach gesonderter Beauftragung, gegebenenfalls mit Hilfe von Fachfirmen, durch. Notfallmaßnahmen im Rahmen von Notdiensteinsätzen werden vom Auftragnehmer eigenständig ohne vorherige explizite Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt.

7. Bereitstellungen und Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzung von kaltem und warmem Wasser sowie Strom für den Einsatz von Maschinen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten notwendig ist. Ebenfalls muss der Auftraggeber, falls erforderlich, dem Auftragnehmer ohne Zusatzkosten einen geeigneten und abschließbaren Raum für die Lagerung von Materialien, Geräten und Maschinen überlassen. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Auftraggebers, dem Auftragnehmer den Zugang zum Vertragsobjekt so zu ermöglichen, dass eine reibungslose Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von saisonalen Gegebenheiten oder speziellen Dienstleistungsverträgen und soll sicherstellen, dass der Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen nicht behindert wird.

8. Beschwerdeverfahren

Beschwerden bezüglich der erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber umgehend nach Erhalt der Dienstleistung vorzubringen, um eine rasche und objektive Überprüfung der beanstandeten Punkte zu ermöglichen. In Fällen von Beschwerden muss der Auftraggeber unverzüglich Kontakt zur zuständigen Abteilung des Auftragnehmers aufnehmen. Es ist erforderlich, dass der Auftraggeber seine Beschwerden schriftlich einreicht. Sollte eine Beschwerde fristgerecht und in angemessener Form erfolgen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung und ist hierzu auch berechtigt.

9. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Auftraggeber nach Leistungserbringung ohne Abzüge zu entrichten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Für Leistungen, die auf Basis eines gesonderten Auftrags erbracht werden oder die unter kleinere Reparaturarbeiten oder Notfallmaßnahmen fallen, wird dem Auftraggeber eine separate Rechnung ausgestellt, die sofort und ohne Abzüge fällig ist. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen, die 3 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Einzug von Zahlungen ermächtigt. Zahlungen müssen grundsätzlich unbar auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto erfolgen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Rahmen bestehender Dienstleistungsverträge Anpassungen der monatlichen Pauschalen oder der vereinbarten Stundensätze sowie der Pauschalen für An- und Abfahrt vorzunehmen, auch ohne die vorherige Zustimmung des Auftraggebers, sofern diese Anpassungen zur Deckung tatsächlich gestiegener Kosten des Auftragnehmers notwendig sind, beispielsweise bei Erhöhungen der Kosten für Energie, Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas.

10. Haftungsbeschränkungen

Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter während der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen schuldhaft verursacht werden. Ausgeschlossen von der Haftung sind jedoch Schäden, die auf Mängel des betreuten Objekts, Betriebsstörungen, Eingriffe durch Behörden, Streiks, Aussperrungen, Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen oder technische Defekte bei der Ausführung von Winterdiensten zurückzuführen sind. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ausfall von Winterdiensteinsätzen aufgrund technischer Defekte des Räumgerätes und es wird keine Bereitstellung von Ersatzgeräten zugesichert. Ansprüche auf Schadenersatz für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Winterdienst entstehen (z.B. durch Streumittel verursachte Schäden), sind ebenso ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers entstehen. Die Haftung für durch den Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter verursachte Schäden ist auf einen Betrag von 500 EUR begrenzt. Ansprüche auf Schadenersatz für darüberhinausgehende direkte, indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers endet mit dem Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der jeweiligen Einzelleistungen.

11. Verbot der Mitarbeiterabwerbung

Die Abwerbung von Mitarbeitern des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch diesem zuzuordnende Dritte stellt einen Verstoß gegen die gegenseitigen vertraglichen Treuepflichten dar. Für den Fall der Abwerbung eines Mitarbeiters ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Jahresbruttogehalts des betroffenen Mitarbeiters zu entrichten. Die Vertragsstrafe wird fällig, sobald die Kündigung des Mitarbeiters aufgrund von Abwerbungsaktivitäten des Auftraggebers oder Personen, die in seinem Verantwortungsbereich handeln, erfolgt. Dies gilt auch für Fälle, in denen der abgeworbene Mitarbeiter bei einem Dritten angestellt wird.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen zugänglich gemacht werden, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln und die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers dürfen solche Informationen nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen verwendet werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

13. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern. Über wesentliche Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Die Fortsetzung der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Auftragnehmers nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Änderungen. Sollte der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht zustimmen wollen, hat er das Recht, den Vertrag vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

15. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Bremen als Gerichtsstand vereinbart. Gleiches gilt für Nichtkaufleute. Für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen oder juristischen Personen, die im europäischen Ausland ansässig sind und zur Ausübung eines Handelsgewerbes berechtigt oder zugelassen sind, wird ebenfalls Bremen als Gerichtsstand bestimmt.

Stand: 04.03.2024